Bedingungen

Die Gesellschaft, INSPECCIONES TECNICAS DE MALLORCA S.A.U, im Folgenden PARK&TRAVEL (die Gesellschaft) mit C.I.F: A-07209059 und Sitz in Avenida Benvinguts, 64 Cala dʼOr (Santanyí), CP: 07660, Illes Balears, legt hiermit die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzer unserer Parkdienstleistungen vor:

VOM UNTERNEHMEN ERBRACHTE DIENSTLEISTUNG:

Die Gesellschaft stellt einen Parkservice für Kraftfahrzeuge während der Belegungszeit zur Verfügung, im Austausch für einen bestimmten Preis, abhängig von der Parkdauer, die der Kunde wählt.

PARK&TRAVEL VERPFLICHTET SICH ZU FOLGENDEN LEISTUNGEN:
  1. Dem Nutzer, dem der Zugang gestattet wird, einen Stellplatz für das Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Nutzer erklärt und ermächtigt die Gesellschaft, das Fahrzeug auf einem der für diesen Zweck bereitgestellten Plätze zu parken. Die Gesellschaft ist verantwortlich für den Transfer des Fahrzeugs und des Nutzers zu diesen Plätzen, wenn sie sich weit entfernt von den zentralen Büros befinden.
  2. Die Erhebung der persönlichen Daten des Nutzers, einschließlich Datum und Uhrzeit der Einfahrt, im Computersystem der Gesellschaft, wobei ein Computereintrittsbericht erstellt wird. Die Identifizierung des Fahrzeugs wird im Bericht oder gegebenenfalls im Computerbericht vermerkt.
  3. Das Fahrzeug dem Nutzer oder Transporteur in dem Zustand zurückzugeben, in dem es übergeben wurde. Die Nutzer werden darauf hingewiesen, dass nicht fest eingebaute und entnehmbare Zubehörteile, wie persönliche Gegenstände und Mobiltelefone, von den Nutzern bei der Abgabe des Fahrzeugs bei der Gesellschaft entfernt werden müssen. Andernfalls haftet die Gesellschaft nicht für die Rückgabe dieser Gegenstände im Falle von Diebstahl oder Raub.
  4. Die Gesellschaft verfügt über Beschwerdeformulare gemäß dem Gesetz 3/2014 vom 27. März, das den überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November, sowie das Königliche Gesetzesdekret 1/2021 vom 19. Januar über den Schutz von Verbrauchern und Nutzern in Situationen sozialer und wirtschaftlicher Verwundbarkeit, ändert.
  5. Die Gesellschaft bietet keinen speziellen Service an, der es ermöglicht, nicht fest eingebaute Zubehörteile oder Gegenstände, die der Nutzer in sein Fahrzeug eingeführt hat, anzunehmen oder dafür verantwortlich zu sein. Mit anderen Worten, die Gesellschaft haftet nicht für Wertgegenstände, die im Fahrzeug zurückgelassen werden. Keine Information außerhalb der Gesellschaft lässt auf die Bereitstellung des Verwahrungsdienstes und/oder der Wertsachen außerhalb der Bestimmungen von Artikel 1C des Gesetzes 40/2002 vom 14. November, das den Vertrag über das Parken von Fahrzeugen regelt, schließen.

KLAUSELN UND BEDINGUNGEN FÜR DEN VERTRAGLICH VEREINBARTEN SERVICE:

  1. Die Mindestlaufzeit des Vertrags, unbeschadet der gesetzlich festgelegten Verlängerungen, beträgt: ein Jahr, sechs (6) Monate, drei (3) Monate oder in Tagen. Im Falle einer Kündigung des Vertrags durch den KUNDEN vor Ablauf der Mindestlaufzeit, da der vom KUNDEN bereits gezahlte Preis für den Aufenthalt seines Fahrzeugs auf der Grundlage der genauen Dauer von einem Jahr/sechs/drei Monaten festgelegt ist, bedeutet die Kündigung des Vertrags vor Ablauf der ersten ZWÖLF/SECHS/ DREI MONATE, dass der KUNDE die Kosten der verbleibenden monatlichen Zahlungen bis zum Ende dieses Zeitraums übernehmen muss, ohne dass PARK&TRAVEL einen Betrag dafür zurückerstatten muss.
  2. Wenn keine der Parteien den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigt, wird der Vertrag gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches als verlängert angesehen. Bei langfristigen Verträgen erfolgt die Verlängerung, sofern der Kunde die Verlängerungsgebühr vor dem letzten Gültigkeitstag des laufenden Vertrags bezahlt hat. Der Vertragspreis ist zu Beginn des Vertrags festgelegt und vereinbart, unabhängig von Überprüfungen in späteren Verlängerungen.
  3. PARK&TRAVEL behält sich das Recht vor, den Vertrag ohne Angabe von Gründen nicht zu verlängern und den KUNDEN über die Beendigung des Vertrags am Ende des Vertrags zu informieren.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, dem Personal von PARK&TRAVEL bei der Abgabe des Fahrzeugs in den Einrichtungen die Fahrzeugschlüssel zu übergeben. Sollte der Kunde die Schlüssel nicht übergeben und dies dazu führen, dass das Fahrzeug nicht bewegt werden kann und dadurch eine Behinderung oder ein Schaden in den Einrichtungen entsteht, erhebt PARK&TRAVEL eine Strafgebühr in Höhe von 25 €. Ebenso übernimmt PARK&TRAVEL keine Haftung für den Verlust, die Beschädigung oder den Verfall anderer Schlüssel als des Fahrzeugschlüssels sowie für Fernbedienungen, elektronische Geräte oder andere Gegenstände, die sich am Schlüsselbund befinden könnten.
  5. Der KUNDE darf keine Wertsachen im Fahrzeug zurücklassen. PARK&TRAVEL haftet nicht für den Verlust, Diebstahl oder die Beschädigung dieser Gegenstände. In jedem Fall müssen nicht fest eingebaute und entnehmbare Zubehörteile von den Nutzern entfernt werden, andernfalls haftet der Parkplatzinhaber nicht für die Rückgabe eines der oben genannten Gegenstände.
  6. Der KUNDE wird sein Fahrzeug in den Einrichtungen von PARK&TRAVEL abstellen, und PARK&TRAVEL wird es für die Dauer des Vertrags in einem der von der Gesellschaft dafür vorgesehenen Bereiche parken. PARK&TRAVEL und seine Mitarbeiter haben das Recht, das Fahrzeug des KUNDEN für die ordnungsgemäße Nutzung der Parkplätze zu bewegen und es je nach Bedarf auf den verschiedenen registrierten Grundstücken seiner Tätigkeit zu verschieben, immer abhängig von den Bedürfnissen der Parkplätze, der Organisation und der Dienstleistungen. Wenn das Fahrzeug von einer anderen Person als dem Buchungsinhaber abgeholt wird, ist eine vom Fahrzeughalter unterzeichnete Vollmacht erforderlich. Vollmacht hier herunterladen.
  7. Der KUNDE muss PARK&TRAVEL mindestens 24 Stunden im Voraus über die Abholung des Fahrzeugs oder über Änderungen des geplanten Abholtermins informieren.
  8. DER KUNDE muss, falls er den Parkservice nicht zuvor an PARK&TRAVEL bezahlt hat, den Vertragspreis und alle erbrachten Dienstleistungen bei der Abholung des Fahrzeugs bezahlen, wobei ab dem Datum der Hinterlegung die Anzahl der Kalendertage gezählt wird, an denen das Fahrzeug auf dem Gelände von PARK&TRAVEL geparkt war, unabhängig von der Zeit der Hinterlegung und Abholung. In jedem Fall wird PARK&TRAVEL gegen jede Person das Recht haben, das Fahrzeug als Garantie für die Zahlung der Parkgebühr zurückzubehalten.
  9. PARK&TRAVEL wird, nachdem 30 Tage nach Ablauf des Parkvertrags mit dem KUNDEN vergangen sind und keine Verlängerung erfolgt ist, das Fahrzeug auf den Parkplatz in Cala dʼOr verlegen, der im Besitz von INVERSIONES GERO S.L mit CIF: B-07663370 ist. Nach der Verlegung wird PARK&TRAVEL erneut den Besitzer kontaktieren, und falls keine Antwort erfolgt, gemäß den Bestimmungen von Artikel 6 des Gesetzes 40/2002 vom 14. November 2002, das Fahrzeugparkverträge regelt, die Polizei oder die zuständige Behörde über den Zustand des verlassenen Fahrzeugs informieren, um die Genehmigung der Provinzialverkehrsbehörde zur Verlegung des Fahrzeugs zu einem autorisierten Fahrzeugbehandlungszentrum zur Dekontamination und Zerstörung zu beantragen. Der KUNDE ermächtigt dieses Verfahren ab diesem Moment, falls er nicht auf PARK&TRAVEL antwortet oder nichts mitteilt.
  10. Bei monatlichen Verträgen (Abonnements) wird PARK&TRAVEL niemals aufhören, verschieben oder einen Betrag für die Monate zurückerstatten, in denen der Kunde das Abonnement nicht nutzt, unabhängig vom Grund.
  11. Die Abholung des Fahrzeugs kann nur durch den KUNDEN erfolgen. Das Fahrzeug wird nur einer anderen Person als dem KUNDEN mit vorheriger schriftlicher Genehmigung (per E-Mail) an info@ parkandtravelmallorca.com und Identifizierung dieser Person durch Personalausweis, NIE oder Reisepass ausgehändigt.
  12. Wenn der KUNDE einen anderen Service als das Parken seines Fahrzeugs bei PARK&TRAVEL in Anspruch nehmen möchte, muss er dies im Voraus mitteilen, und PARK&TRAVEL wird das Fahrzeug mit dem bereitgestellten Service zurückgeben. Der KUNDE muss bei der Abholung des Fahrzeugs und vor dem Verlassen der Einrichtungen von PARK&TRAVEL überprüfen, dass es in Bezug auf den erbrachten Service einwandfrei funktioniert und dass keine Schäden vorliegen sowie dass die Verschlüsse ordnungsgemäß funktionieren und die Motorhaube ordnungsgemäß geschlossen ist.
  13. Weitere Leistungen wie Fahrzeugwäsche oder TÜV werden von der Gesellschaft angeboten und speziell mit dem KUNDEN vereinbart, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von PARK&TRAVEL, um sie durchzuführen.
  14. PARK&TRAVEL verfügt über eine Haftpflichtversicherung, die von INSPECCIONES TÉCNICAS DE MALLORCA S.A.U. abgeschlossen wurde. Die Bedingungen der Bewertung und Ausführung dieser Garantien entsprechen den in diesen Policen festgelegten Bedingungen, die dem Kunden zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
  15. PARK&TRAVEL ist nur für Schäden verantwortlich, die durch sein Personal am vom KUNDEN in seinen Einrichtungen abgelagerten Fahrzeug verursacht werden, jedoch nicht für Schäden, die durch den normalen Verschleiß des Fahrzeugs entstehen. Jede Forderung muss vor der Abholung des Fahrzeugs aus den Einrichtungen von PARK&TRAVEL gestellt werden, und der Kunde muss nachweisen oder beweisen, dass der behauptete Schaden nicht vor dem Eintritt des Fahrzeugs in die Einrichtungen von PARK&TRAVEL entstanden ist. Die Gesellschaft wird den Schaden in einer ihrer genehmigten und autorisierten Werkstätten reparieren. PARK&TRAVEL ist nicht für mechanische und/ oder elektrische Defekte verantwortlich, die im Fahrzeug des KUNDEN während seines Aufenthalts in seinen Einrichtungen auftreten können. Schäden oder Ansprüche jeglicher Art werden nur bearbeitet, wenn sie zum Zeitpunkt der Abholung des Fahrzeugs in unserem Parkplatz gemeldet werden.
  16. PARK&TRAVEL behält sich das Recht vor, die Verwahrung eines Fahrzeugs abzulehnen, obwohl eine Reservierung vorliegt, wenn es aufgrund seines eigenen schlechten Zustands oder seiner Größe als möglicherweise problematisch in der Zukunft betrachtet wird.
  17. Die Gesellschaft kann das Verfahren gemäß Artikel 86 des Gesetzes über den Verkehr, die Bewegung von Kraftfahrzeugen und die Straßenverkehrssicherheit, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 339/1990 vom 2. März, in der Fassung durch das Gesetz 18/2009 vom 23. November, das den Text des Gesetzes über den Verkehr, die Bewegung von Kraftfahrzeugen und die Straßenverkehrssicherheit ändert, anwenden.
  18. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 5 des Organgesetzes zum Schutz personenbezogener Daten, Gesetz 15/1999 vom 13. Dezember (im Folgenden LOPD), informiert Sie die Gesellschaft darüber, dass Ihre persönlichen Daten in mehrere gemischte Dateien namens KUNDEN/NUTZER aufgenommen werden, deren Zweck es ist, die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen, sowie für administrative, buchhalterische und steuerliche Zwecke, und um Sie über die Dienstleistungen der Gesellschaft zu informieren. Verantwortlich für die Dateien ist INSPECCIONES TECNICAS DE MALLORCA S.A.U. mit CIF: A-07209059, Adresse Avenida Benvinguts 64, PLZ: 07660 Cala dʼOr (Santanyí), Balearen.
  19. Ebenso informieren wir Sie über die Möglichkeit, jederzeit Ihre Rechte auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch Ihrer persönlichen Daten auszuüben, indem Sie einen Brief an die oben genannte Adresse und/oder eine E-Mail an: info@parkandtravelmallorca.com senden.
  20. Der KUNDE muss das Fahrzeug in einwandfreiem mechanischem Zustand, in perfektem Betriebszustand, mit allen technischen Inspektionen und Überprüfungen sowie mit allen gesetzlich erforderlichen Dokumenten übergeben, die die Verfügbarkeit des Fahrzeugs durch den KUNDEN und dessen Bewegung durch die Mitarbeiter der Gesellschaft gemäß den Bestimmungen der Klausel 6 ausreichend gewährleisten.
  21. Der KUNDE muss das Fahrzeug mit einem Mindestmaß an Kraftstoff im Tank übergeben, das eine Bewegung innerhalb der Einrichtungen von PARK&TRAVEL ermöglicht. Für Fahrzeuge, die mit leerem Kraftstofftank übergeben werden, wird PARK&TRAVEL eine Strafe von 30 € für die verursachten betrieblichen Schwierigkeiten zusätzlich zur Berechnung des in das Fahrzeug eingefüllten Kraftstoffs erheben.
  22. Die Gesellschaft haftet in keinem Fall für Schäden an den Batterien des Fahrzeugs des KUNDEN, noch für das ordnungsgemäße Funktionieren derselben, wenn der KUNDE das Fahrzeug von den Einrichtungen der Gesellschaft abholt. Wenn es aufgrund des schlechten Zustands des Fahrzeugs nicht möglich ist, den Motor zu starten, haftet PARK&TRAVEL nicht für die Kosten des Abschleppens oder Startens des Fahrzeugs.
  23. Der Kunde muss mindestens 20 Minuten vor der Check-in-Zeit in unseren Einrichtungen ankommen. PARK&TRAVEL haftet nicht für einen möglichen verpassten Flug.
  24. Die Gesellschaft haftet nicht für Schäden, die an den Reifen und/oder Schläuchen der Räder des Fahrzeugs des KUNDEN entstehen, weder für Reifenpannen noch für eingedrungene Gegenstände jeglicher Art.
  25. Die Außenreinigung des Fahrzeugs erfolgt immer maschinell. PARK&TRAVEL kann das Fahrzeug außerhalb der PARK&TRAVEL-Gelände und/oder des Fahrzeuglagerzentrums von PARK&TRAVEL reinigen, wenn dies für angemessen erachtet wird. PARK&TRAVEL übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die an nicht zugelassenem Fahrzeugzubehör infolge der Buchung und Durchführung des Außenreinigungsservices entstehen können.
  26. PARK&TRAVEL bietet, vorbehaltlich der Verfügbarkeit, einen exklusiven Aufladedienst für Elektround Hybridfahrzeuge an. Der Preis für den Service gilt pro Aufladung, unabhängig vom Ladezustand, Fahrzeugtyp (elektrisch oder hybrid) und Modell oder Marke. Dieser Service kann über die Website von PARK&TRAVEL oder bei der Übergabe des Fahrzeugs an den Firmenparkplatz gebucht werden.
  27. Die Mitarbeiter von PARK&TRAVEL müssen in der Lage sein, die Fenster des Fahrzeugs herunterzulassen, um ihre Arbeit bei Bedarf aufgrund von Hitze und anderen Umständen auszuführen. Das Unternehmen PARK&TRAVEL übernimmt keine Verantwortung in Fällen, in denen das Fahrzeugfenster beschädigt ist und nicht mehr geschlossen werden kann. PARK&TRAVEL haftet nicht und übernimmt keine Verpflichtung zur Reparatur des beschädigten und/oder nicht ordnungsgemäß schließenden Fensters des Fahrzeugs im oben genannten Fall.
  28. Die Mitarbeiter von PARK&TRAVEL sind über 18 Jahre alt. Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass im Falle eines Unfalls von PARK&TRAVEL die Gesellschaft keine Verantwortung übernimmt, wenn die Versicherungspolice des Fahrzeugs des KUNDEN als Deckungsbedingung ein anderes Alter als das der Mitarbeiter von PARK&TRAVEL vorschreibt.
  29. PARK&TRAVEL haftet nicht für Glasbruch (durch thermische Effekte), der in den Einrichtungen auftritt, sofern dieser Bruch auf einen vorherigen Aufprall oder Bruch vor der Inanspruchnahme des Parkservices zurückzuführen ist. Das Unternehmen haftet auch nicht für Brüche durch Glaseinzug, die durch Temperaturänderungen im Freien verursacht werden.
  30. KUNDEN, die eine TÜV (Technische Fahrzeuginspektion) beantragen, werden darüber informiert, dass sie im Falle eines Unfalls auf dem Weg zum TÜV-Zentrum die Verpflichtung übernehmen, den Unfall ihrer eigenen obligatorischen Fahrzeugversicherung zu melden, wodurch PARK&TRAVEL von dieser Verpflichtung befreit wird.
  31. Zum Zweck der Durchführung der Benachrichtigungen, die der Anwendung dieses Vertrags entsprechen, geben die Parteien ausdrücklich als Benachrichtigungsadresse, einschließlich E-Mail, die im Vertrag angegebenen Adressen an, wobei diese als gültig angesehen werden. Jede Änderung derselben muss, um wirksam zu sein, der anderen Partei zuverlässig mitgeteilt werden.
  32. Zur Lösung von Streitigkeiten, die sich aus diesem Vertrag ergeben können, unterwerfen sich die Parteien den Gerichten und Tribunalen von Palma de Mallorca – Balearen, als Ort des Vertragsabschlusses und der Erfüllung der Verpflichtungen desselben.
    Die Übersetzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen nur zu Informationszwecken und sind rechtlich nicht in jedem Detail ihrer Formulierung verbindlich, wobei nur die spanische Version gültig ist.